FAQs Tagebuch

Warum müssen beim Herstellen der Verbindung die Standortdienste aktiviert sein?

 

Das mag etwas seltsam klingen, aber kurz gesagt: Wir möchten keine Informationen erhalten, zu deren Empfang wir nicht berechtigt sind. 

 

Unser Datenschutzbeauftragter hat dazu einige Nachforschungen angestellt und Folgendes herausgefunden:
Google hat entschieden, dass das Suchen und Verbinden von Bluetooth LE-Geräten NUR dann erlaubt ist, wenn die Erlaubnis zum „Zugriff auf den Standort“ erteilt wurde. Dies wird damit begründet, dass während des Such- und Verbindungsprozesses Bluetooth-Low-Energy-Standortsignale angezeigt werden können, die der suchenden App den Standort des Nutzers verraten.
(Siehe auch https://developer.android.com/guide/topics/connectivity/bluetooth-le)

 

Dadurch, dass diese Erlaubnis angefordert wird, wissen Nutzer eines Android-Smartphones über diese Möglichkeit der Offenlegung ihres Standorts Bescheid. Aus diesem Grund muss jede App, die (wie mySugr) eine Verbindung zu einem Bluetooth LE-Gerät (z. B. einem Blutzuckermessgerät) herstellt, die Erlaubnis zum „Zugriff auf den Standort“ als erforderliche Berechtigung festlegen.

 

Aus Gründen der Transparenz und zur Einhaltung der technischen Anforderungen bitten wir dich daher um deine Zustimmung. Auch wenn es höchst unwahrscheinlich ist, dass wir irgendeine Art von Standortdaten erhalten, müssen wir diese Erlaubnis für den Verbindungsprozess einholen, selbst wenn nur die geringste Möglichkeit einer Offenlegung besteht. Du kannst die Erlaubnis jedoch widerrufen, sobald die Verbindung hergestellt wurde. 

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